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Einführung: Anforderungen der GPSR und CE-Kennzeichnung
Seit dem 13. Dezember 2024 schreibt die General Product Safety Regulation (GPSR) vor, dass Händler in ihren Online-Angeboten über Warn- und Sicherheitshinweise informieren müssen. Diese Vorschrift gilt insbesondere für Produkte, die auf Marktplätzen wie Ebay angeboten werden.
Viele Plattformen stellen dafür unterstützend Piktogramme zur Verfügung. Bei Ebay sind dies aktuell:
- CE-Kennzeichnung
- Enthält eine Knopfzelle
- Nicht für Kleinkinder geeignet (0-3)
- Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren
Besonders die Verwendung des CE-Zeichens ist jedoch kritisch zu betrachten, da sie zu rechtlichen Problemen führen kann.
CE-Zeichen und das Werben mit Selbstverständlichkeiten
Das CE-Zeichen ist kein Werbemerkmal, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung. Es bestätigt, dass ein Produkt den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinien entspricht und somit auf dem Binnenmarkt verkauft werden darf. Dies ist eine gesetzliche Pflicht und keine besondere Eigenschaft eines Produkts.
Wenn das CE-Zeichen jedoch in Produktbeschreibungen erwähnt oder werblich hervorgehoben wird, entsteht der Eindruck, dass die Erfüllung dieser Pflicht etwas Besonderes sei. Solche Darstellungen werden rechtlich oft als „Werben mit Selbstverständlichkeiten“ gewertet und können zu Abmahnungen führen. Daher sollten Sie als Händler:in die Erwähnung des CE-Zeichens in Ihren Produkttexten vermeiden.
Warum die Verwendung des CE-Piktogramms nicht notwendig ist
Die GPSR fordert klar definierte Sicherheits- und Warnhinweise, die Verbraucher:innen vor Risiken schützen und vor dem Kauf wichtige Informationen bereitstellen. Beispiele hierfür sind Warnungen wie „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ oder „Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren“.
Das CE-Zeichen erfüllt diese Funktion jedoch nicht. Es signalisiert lediglich, dass ein Produkt den EU-Vorschriften entspricht und auf dem Binnenmarkt verkauft werden darf. Es dient also in erster Linie als Kennzeichnung für den Warenverkehr und nicht als direkter Warnhinweis für Konsument:innen. Daher ist es im Rahmen der GPSR nicht erforderlich, das CE-Piktogramm zu verwenden oder zu erwähnen.
Stattdessen sollten Sie sich auf die Angabe spezifischer Warnhinweise konzentrieren, die den Anforderungen der GPSR entsprechen und die Sicherheit der Verbraucher:innen in den Vordergrund stellen.
Fazit: Das CE-Piktogramm vermeiden
Wenn Sie auf Plattformen wie Ebay handeln, sollten Sie das CE-Piktogramm weder verwenden noch im Produkttext erwähnen. Dieser Hinweis gilt nicht nur für Ebay, sondern auch für andere Marktplätze und Online-Shops. Die Verwendung des CE-Zeichens birgt das Risiko von Abmahnungen, da es fälschlicherweise als werbliche Hervorhebung einer Selbstverständlichkeit ausgelegt werden kann.
Konzentrieren Sie sich stattdessen darauf, die vorgeschriebenen Sicherheits- und Warnhinweise gemäß der GPSR klar und deutlich anzugeben. So gewährleisten Sie eine rechtssichere Produktpräsentation und schützen sich vor möglichen rechtlichen Problemen.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.








