Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet zahlreiche Shop-Betreiber, ihre Verkaufsauftritte barrierefrei zu gestalten. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick darüber, was das Gesetz beinhaltet, wen es betrifft und wie Sie Ihre Online-Präsenz rechtskonform anpassen können.
Inhaltsverzeichnis
Zielsetzung und Hintergrund des BFSG
Was ist das Ziel des BFSG?
Das BFSG wurde am 22.07.2021 in Deutschland verabschiedet, um die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist es, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Es umfasst allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie spezifische Regelungen für Produktkennzeichnung, Marktüberwachung und Bußgelder.
Wann treten die neuen Pflichten in Kraft?
Die Regelungen gelten ab dem 29.06.2025 für alle Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht oder erbracht werden. Für bereits eingesetzte Produkte gilt eine Übergangsfrist bis zum 27.06.2030.
Geltungsbereich und Betroffene
Gilt das BFSG für B2C- und B2B-Shops?
Das BFSG gilt sowohl für Shops, die sich an Verbraucher (B2C) richten, als auch für solche, die Geschäftskunden (B2B) ansprechen.
Sind Präsentations-Websites ohne Shop-Funktion betroffen?
Ja, selbst reine Präsentations-Websites ohne Shop-Funktion fallen unter die Verpflichtung.
Wer ist von den Anforderungen befreit?
Kleinstunternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsetzungspflicht befreit sein. Ausnahmen gelten auch bei unverhältnismäßiger Belastung.
Technische Anforderungen an die Barrierefreiheit
Allgemeine Anforderungen
Online-Shops müssen klar navigierbar, gut sichtbar und ohne Maus bedienbar sein.
Spezielle Anforderungen
Zu den besonderen Anforderungen zählen Alternativtexte für Bilder, barrierefreie PDFs sowie Untertitel oder Audiobeschreibungen für Videos.
Konkrete technische Maßnahmen
Empfohlen werden die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Screenreader-Kompatibilität und kontrastreiche Farbschemata.
Informationspflichten und Konsequenzen
Neue AGB-Pflichten
Shop-Betreiber müssen in ihren AGB auf die Barrierefreiheit hinweisen und entsprechende Informationen bereitstellen.
Folgen bei Verstößen
Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden und das Vertrauen der Kunden schädigen.
Verfügbare Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit
Tools wie Accessibility Checker oder Wave helfen dabei, die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu überprüfen.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.